Geschäftsbereich: Arbeitsvermittlung für Bewerber
durch contentmedia.de GmbH – Stresemannstraße 29 – 22769 Hamburg
HRB 142548, Amtsgericht Hamburg
Stand: Februar 2020
§ 1 Allgemeines
contentmedia.de GmbH verpflichtet sich, jeden Auftrag gewissenhaft und sorgfältig zu erfüllen.
Der Auftraggeber erklärt sich bereit, alle für einen Vermittlungsauftrag erforderlichen Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass diese von contentmedia.de GmbH erstellt werden können. Dies gilt vor allem für Unterlagen, die bei einer Mitwirkung an einer Personalvermittlung benötigt werden, wie z.B. die Erstellung einer Stellenbeschreibung und die Ermittlung des Anforderungsprofils.
contentmedia.de GmbH sichert eine vertrauliche Behandlung aller im Rahmen des Vermittlungsauftrags erhaltenen Daten und Informationen zu.
Die Daten und Informationen werden nur zu Zwecken der Vermittlungstätigkeit genutzt.
Es gelten ausschließlich alle Bestimmungen der nachfolgenden AGB.
Andere Vereinbarungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, mündliche Absprachen alleine gelten nicht.
In diesem Text wird der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche und diverse Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.
§ 2 Dienstleistung des Vermittlers
contentmedia.de GmbH übernimmt im Rahmen der Personalvermittlung für den Auftraggeber die Suche nach neuen Mitarbeitern (nachfolgend auch „Bewerber” genannt) nach Maßgabe des Anforderungsprofils.
Die Dienstleistung durch contentmedia.de GmbH umfasst folgende Punkte:
- Suche von Bewerbern / Auswahl und Durchführung geeigneter Arbeitgeber
- Auf Wunsch, Terminierung der Vorstellungsgespräche und persönliche Vorstellung der vorgeschlagenen Bewerber beim Auftraggeber nach Auswahl des Auftraggebers
- Rekrutierungsmaßnahmen
- Bewerbervorauswahl
- Ausarbeitung und Übermittlung der Bewerberprofile
- Erste telefonische oder persönliche Interviews
- Auswahl und Bewertung der Bewerber gemäß des Anforderungsprofils
§ 3. Pflichten des Kunden
Der Auftraggeber hat contentmedia.de GmbH über das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem vermittelten Bewerber durch Übersendung einer Kopie des Arbeitsvertrages oder durch formlose schriftliche Nachricht bzw.per Email, falls noch kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Wenn der Vermittlungsbedarf entfällt, insbesondere durch anderweitige Besetzung oder Wegfall der freien Arbeitsplätze, informiert der Auftraggeber contentmedia.de GmbH hierüber unverzüglich telefonisch oder schriftlich per E-Mail.
Der Auftraggeber bewahrt über die persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Bewerber strengstes Stillschweigen. Unterlagen über die Bewerber, insbesondere Arbeitnehmerprofile, Zeugnisse oder Exposés dürfen weder Dritten zugänglich gemacht noch vervielfältigt werden, sind streng vertraulich zu behandeln und müssen bei einem nicht zustande gekommenen Arbeitsverhältnis unverzüglich an contentmedia.de GmbH zurückgegeben werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle einer Vermittlung über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit, eine Bestätigung des Arbeitsverhältnisses mit dem vermittelten Bewerber nach 6 Wochen und 6 Monaten der Anstellung zu erbringen.
§ 4 Vergütungsanspruch
contentmedia.de GmbH hat, bei erfolgreicher Vermittlung eines Bewerbers, Anspruch auf eine Vermittlungsprovision.
Der Honoraranspruch entsteht, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen Auftraggeber und einem von contentmedia.de GmbH vorgeschlagenen Bewerber zustande gekommen ist.
Preisvereinbarungen verstehen sich als Nettopreise und sind dem Personalvermittlungsvertrag, der Auftragsbestätigung oder den Bewerbervorschlägen eindeutig zu entnehmen. Hinzu kommt zusätzlich die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Rechnungen von contentmedia.de GmbH sind bis spätestens 7 Tage nach Rechnungserhalt zahlbar, ohne weiteren Abzug. Sollte eine Vermittlung über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit / des Jobcenters abgewickelt werden, wird dieses in dem Bewerbervorschlag eindeutig gekennzeichnet.
Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung die Zahlung leistet.
contentmedia.de GmbH ist berechtigt, bei Verzug ohne konkreten Nachweis, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über den aktuellen Basiszins zu verlangen.
Das Honorar ist auch geschuldet, wenn nach Beendigung des Vermittlungsauftrags ein Arbeitsvertrag zwischen einem durch contentmedia.de GmbH nachgewiesenen Bewerber und dem Auftraggeber zustande kommt.
Wird der Arbeitsvertrag zwischen dem Bewerber und einem Dritten geschlossen, jedoch der Bewerber mit Arbeiten in dem Betrieb des Auftraggebers beschäftigt, gilt dies ebenfalls als erfolgte Vermittlung durch contentmedia.de GmbH. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber einem Dritten die Daten des Bewerbers zugänglich macht und der Bewerber daraufhin im Betrieb des Dritten beschäftigt wird.
Sollte dem Auftraggeber ein durch contentmedia.de GmbH vorgeschlagener Bewerber durch Direktbewerbung oder durch ein Unternehmen des Wettbewerbs bereits bekannt sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen Sachstand umgehend contentmedia.de GmbH zu melden. Wird diese Meldung nicht gemacht und kommt es zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber zu einem Anstellungsvertrag, schuldet der Auftraggeber gegenüber contentmedia.de GmbH das Vermittlungshonorar ungeschmälert.
Sollten von Seiten des Auftraggebers weitere Wünsche (z.B. Anzeigenschaltung in
kostenpflichtigen Print- und Online- Medien, Gestaltung von Anzeigen) vorliegen, werden diese Kosten nach vorheriger Bekanntgabe und Abstimmung an den Auftraggeber weitergeleitet. Dieses geschieht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
§ 5 Haftung
Eigenschaften oder Qualifikationen der Bewerber, die Qualität und Güte der Arbeitsleistung sowie die schriftlichen oder mündlichen Angaben der Bewerber sind keine Zusicherungen durch contentmedia.de GmbH.
Der Auftraggeber trägt mit Abschluss des Arbeitsvertrags mit dem Bewerber die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung.
Ein Anspruch auf erfolgreiche Vermittlungen von Bewerbern durch contentmedia.de GmbH besteht nicht.
Für Schäden, die aus der Vermittlungstätigkeit entstehen, haftet contentmedia.de GmbH ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
contentmedia.de GmbH schuldet keine Rechtsberatung.
§ 6 Kündigung
Ein bestehender Personalvermittlungsauftrag kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Alle noch ausstehenden Forderungen zu diesem Zeitpunkt seitens des Vermittlers müssen beglichen werden.
Kommt ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und einem durch contentmedia.de GmbH vorgeschlagenen Bewerber, während der Kündigungsfrist bzw. nach Kündigung des Auftrages zustande, so wird das vereinbarte Vermittlungshonorar dennoch in voller Höhe fällig.
§ 7 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten ein oder mehrere Regelungen dieses Vertrages nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Regelungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Vertragszweck am nächsten kommen.