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AGB – Arbeitsvermittlung für Bewerber

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — Arbeitsvermittlung für Bewerber

von DieJobvermittler.de GmbH

Stresemannstraße 29 – 22769 Hamburg – HRB 142548, Amtsgericht Hamburg

Stand Februar 2020

§ 1 Allgemeines

In diesem Text wird der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. 

Die weibliche und diverse Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

Die Arbeitsvermittlung wird unter Einhaltung aller gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen durchgeführt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Vermittlung.

§ 2 Dienstleistung des Vermittlers

DieJobvermittler.de GmbH übernimmt, im Rahmen der Arbeitsvermittlung, für den Bewerber die Suche nach einem neuen Beschäftigungsverhältnis.

Die Dienstleistung der DieJobvermittler.de GmbH umfasst alle Leistungen, die zur Vorbereitung und Durchführung der Vermittlung erforderlich sind. 

Dieses enthält  z.B. folgende Punkte:

  • Aufnahme in die DieJobvermittller.de – Bewerberdatenbank / CRM System
  • Suche und Auswahl geeigneter Stellen anhand des Bewerberprofils
  • Telefonisches oder persönliches Interview
  • Weitergabe von Stelleninformationen an den Bewerber
  • Vorstellung des Bewerbers bei passenden Positionen
  • Vereinbarung von Vorstellungsterminen bei interessierten Unternehmen

DieJobvermittler.de GmbH übernimmt keine Kosten des Arbeitssuchenden im Zusammenhang mit der Wahrnehmung eines oder mehrerer Bewerbungsgespräche,

§ 3. Pflichten des Kunden

Der Bewerber gewährleistet die Richtigkeit der gemachten Angaben zu seiner Person sowie die Richtigkeit der vorgelegten Urkunden und Zeugnisse nach bestem Wissen und Gewissen. 

Der Bewerber ist verpflichtet bei Kontaktaufnahme sowie zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses durch DieJobvermittler.de GmbH vermittelten Unternehmens umgehend DieJobvermittler.de GmbH darüber zu informieren.

Bei einer erfolgreichen Vermittlung über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit ist der DieJobvermittler.de GmbH der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein umgehend im Original auszuhändigen.

Der Bewerber verpflichtet sich, wenn er nicht mehr für eine Vermittlung zur Verfügung steht, ist die DieJobvermittler.de GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.

Bei Abmeldung aus der Vermittlung muss der künftige Arbeitgeber mitgeteilt werden, um einen Abgleich der Vorschläge durchführen zu können.

Der Arbeitssuchende ist damit einverstanden, dass die DieJobvermittler.de GmbH nach erfolgreicher Vermittlung eine Vermittlungs- und Beschäftigungsbestätigung bei dem Arbeitgeber einholen darf.

§ 4 Vergütungsanspruch

Bei Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis ist eine Gebühr fällig.

Die Kosten für die Vermittlung über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit sind dem Bewerber bis zur Auszahlung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines gestundet. Kommt durch die Bemühungen der Arbeitsvermittlung innerhalb der Vertragsdauer ein Beschäftigungsverhältnis zustande (Datum des Arbeitsvertrag-Abschlusses maßgebend), zahlt die Bundesagentur für Arbeit der Arbeitsvermittlung bei Einlösung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (Original) nach § 421g SGBIII eine Vermittlungsgebühr.

Die Vergütung wird in zwei Raten gezahlt, die erste Rate (1000 Euro) erhält der Vermittler nach einer sechswöchigen Dauer des vermittelten Beschäftigungsverhältnisses. Der Restbetrag ist fällig, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat.

Voraussetzungen für die Zahlung des Honorars sind:

eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit und einer Beschäftigungsdauer von mindestens 3 Monaten zudem hat der Arbeitnehmer in den letzten 4 Jahren vor Aufnahme der Beschäftigung keine sozialversicherungspflichtige Stelle im Unternehmen ausgeübt

.

Der Vermittlungsgutschein muss, bei erfolgreicher Vermittlung, der DieJobvermittler.de GmbH im Original binnen 10 Tage nach Arbeitsbeginn ausgehändigt werden. 

Ansonsten muss der Auftraggeber die für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gültige Vermittlungsgebühr selber in voller Höhe übernehmen.

Sollte der Bewerber keinen Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein 

haben, besteht dennoch die Möglichkeit die DieJobvermittler.de GmbH mit einer Stellenvermittlung zu beauftragen. Voraussetzung ist jedoch der vorherige Abschluss einer schriftlichen Vermittlungsvereinbarung auf Privatzahler Basis, sofern die Firmenkunden der DieJobvermittler.de GmbH keine Provision übernehmen.

Preisvereinbarungen verstehen sich als Bruttopreise (inkl. Umsatzsteuer) und sind der schriftlichen Arbeitsvermittlungsvereinbarung zu entnehmen.

§ 5 Haftung

Der Bewerber trägt mit Abschluss des Arbeitsvertrags mit dem Unternehmen die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung.

Ein Anspruch auf erfolgreiche Vermittlungen durch die DieJobvermittler.de GmbH besteht nicht.

Für Schäden, die aus der Vermittlungstätigkeit entstehen, haftet die DieJobvermittler.de GmbH ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

DieJobvermittler.de GmbH schuldet keine Rechtsberatung.

§ 6 Kündigung

Der Vertrag endet nicht automatisch mit Ablauf der Gültigkeit des Vermittlungsgutscheines. Er endet erst bei Arbeitsaufnahme oder durch Kündigung eines der Vertragspartner, sollte kein Vermittlungsgutschein ausgestellt werden oder der vorhandene nicht verlängert werden. So endet der Vertrag ebenfalls nur dann, wenn hierzu die

DieJobvermittler.de GmbH darüber informiert wurde. Bei Nichtmeldung geht die Arbeitsvermittlung davon aus, dass ein Vermittlungsgutschein vorliegt.

Die Arbeitsvermittlungsverträge können von jeder Partei mit Tagesfrist gekündigt werden.

Die Änderung, Aufhebung oder Kündigung des Arbeitsvermittlungsvertrages bedarf der Ordnung wegen der Schriftform.

Ein rechtmäßig entstandener Anspruch auf die Vergütung, durch nachgewiesene Vermittlung, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.

§ 7 Datenschutz

Der Arbeitsvermittler speichert personenbezogene Daten, verarbeitet diese und gibt sie an Dritte weiter, soweit es im Rahmen der Arbeitsvermittlung notwendig oder sinnvoll ist. Hierzu erklärt der Arbeitsuchende sein Einverständnis.

Der Bewerber gibt sein Einverständnis, dass Angaben anonymisiert auf der Website veröffentlicht werden dürfen.

Der Arbeitssuchende willigt ein, dass die dem Vermittler zugesandten Bewerbungsunterlagen zur Vernichtung bei diesem verbleiben bzw. durch den Bewerber binnen 3 Monaten persönlich abgeholt werden. Die Unterlagen werden nur zurückgeschickt, sofern ein ausreichend frankierter Briefumschlag der Bewerbung beiliegt.

§ 8 Nebenabreden

Andere Vereinbarungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind nichtig.

§ 9 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten ein oder mehrere Regelungen dieses Vertrages nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Regelungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Vertragszweck am nächsten kommen.